Ja, ausländische Staatsangehörige können lokale Immobilien aus der Ferne erwerben. Zu diesem Zweck muss der Person, die die Interessen des Käufers bei Abschluss des Geschäfts vertritt, eine notariell beglaubigte Vollmacht ausgestellt werden. Beim Kauf einer Immobilie in Italien ist es wichtig, die Gelder direkt nach der Vertragsunterzeichnung auf das Konto des Verkäufers zu überweisen.