Schöne Wohnung in Benalúa, nur wenige Minuten vom Stadtzentrum, dem Hof und dem Strand entfernt.
Die Wohnung verfügt über ein helles Wohn-Esszimmer mit Zugang zur Terrasse, große Eingangshalle, die Zugang zum Rest des Wohnzimmers gibt, wo wir eine kleine und kokettige unabhängige Küche finden, mit hohen Möglichkeiten zur Reform, ein komplettes Badezimmer mit Dusche, und drei 3 große Schlafzimmer, alle mit Einbauschränken.
Nur wenige Minuten vom Zentrum von Alicate entfernt, ganz in der Nähe des Hofes, ist es ein ideales Zuhause für Familien, da es zusammen mit allen Arten von Dienstleistungen und Geschäften, Schulen, Institute, Gesundheitszentrum und großen Parks.
Diese Eigenschaft hat großes Potenzial für ein Reformprojekt mit großem Potenzial
Dieses Dokument ist rein informativ, beratend und unverbindlich und beinhaltet daher keine vertraglichen Informationen mit seiner streng kommerziellen Nutzung.
In Übereinstimmung mit den in den geltenden Rechtsvorschriften sowie in den einschlägigen sektoralen Rechtsvorschriften vorgesehenen Informationspflichten wird festgestellt, dass der angegebene Verkaufspreis des Vermögens die Kosten und Steuern, die dem Erwerb innewohnen, nicht umfasst, die nachstehend aufgeschlüsselt sind:
- Die Steuer auf matrimonielle Übertragungen (ITP): Der in der Gemeinschaft Valencia geltende Steuersatz, ein Gesamtsatz von 10 %, gilt unbeschadet der nach den persönlichen Umständen des Käufers oder den Merkmalen des Vermögens geltenden ermäßigten Sätze. Die Steuer wird auf den Referenzwert oder den Verkaufspreis erhoben, je nachdem, welcher höher ist.
Für umfassende Informationen über den Betrieb, die Steuersätze und die Prämien der ITP, siehe das offizielle Portal der Autonomen Steueragentur unter dem folgenden Link: www.atv.gva.es / es / itpajd
- Notarausgaben: Die Notargebühren werden nach dem in Anhang I des Königlichen Erlasses 1426/1989 vom 17. November 1989 zur Genehmigung des Notartarifs festgesetzten offiziellen Zoll berechnet.
- Anmeldekosten: Die Registrierung im Konzessionsregister wird nach dem in Anhang I des Königlichen Erlasses 1427 / 1989 vom 17. November 1989 zur Genehmigung des Zolls für Immobilienregister festgelegten offiziellen Zoll berechnet.
- Gebühren der Agentur im veröffentlichten Preis enthalten.