Ausländische Staatsbürger dürfen alle Arten von Wohneigentum erwerben. Sie müssen mehrere Dokumente für den Kauf vorbereiten, darunter einen Pass. Beim Abschluss eines Geschäfts zahlen Ausländer eine staatliche Gebühr für die Eigentumsübertragung von Wohneigentum und Notardienstleistungen – 0,3–0,4 % bzw. 0,3–0,5 % des Katasterpreises der Immobilie.