Wenn EU-Bürgern der Erwerb von Wohnraum und anderen Objekten auf der gleichen Grundlage wie kroatische Staatsbürger gestattet ist, können Vertreter aller anderen Staaten Immobilien nur erwerben, wenn Gegenseitigkeit besteht, d. h. wenn es Bürgern Kroatiens gestattet ist, ähnliche Gegenstände in ihrem Land zu kaufen. Aber auch wenn diese Bedingung erfüllt ist, muss der Ausländer zuvor eine förmliche Genehmigung des Justizministeriums einholen.