Studentenvisum: Für den Eintritt in eine deutsche Universität, Studentenhochschule oder für vorbereitende Sprachkurse. Erfordert den Nachweis der Einschreibung und der Verfügbarkeit von Mitteln zur Deckung der Studien- und Unterkunftskosten.
Visa für Berufsbildung (Ausbildung): Für die Sekundarschulbildung in Deutschland vorgesehen. Es ist notwendig, die Einschreibung in einer Bildungseinrichtung und die Verfügbarkeit eines Platzes für die praktische Ausbildung zu bestätigen.