Zu diesen Visa- und Aufenthaltstiteltypen gibt es viele Missverständnisse. Das erste ist die Annahme, dass Deutschland einen „Aufenthaltstitel für digitale Nomaden“ habe. Oft wird das Freiberufler-Aufenthaltsrecht damit verwechselt. Zwar gibt es solche Titel – etwa in Portugal oder Spanien –, doch sie unterscheiden sich grundlegend vom deutschen Freiberufler-Aufenthalt. Ein Digital-Nomaden-Titel erlaubt ortsunabhängiges Arbeiten für ausländische Auftraggeber; bei ausreichendem Einkommen darf man im entsprechenden Land leben. In Deutschland jedoch sind Aufenthaltstitel (auch für Freiberufler) an deutsche Unternehmen gebunden.
Möchte man als Freiberufler in Deutschland arbeiten und den entsprechenden Titel erhalten, braucht man ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit. Dieser Visumstyp gilt nur für Angehörige der freien Berufe (die Liste findet man unter freie Berufe Liste).
Aufenthaltstitel für Unternehmer?
Wer nicht unter die freien Berufe fällt, kann in Deutschland nicht als Freiberufler gelten und muss stattdessen ein Unternehmer-Visum beantragen.
Wichtig zu wissen: Dies ist einer der schwierigsten Aufenthaltstitel. Ihn innerhalb Deutschlands über einen anderen Aufenthaltstitel (z.B. Arbeitsvisum) zu beantragen, ist um ein Vielfaches einfacher als von außerhalb. Der Grund: Als Resident kann man problemlos ein Gewerbe anmelden – ohne Mindestkapital.
Von außerhalb ist der Prozess komplex: Zuerst muss man mit einem Schengen-C-Visum einreisen, dann eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH/UG) gründen (Einzelunternehmen sind Nicht-Residenten verwehrt). Dies erfordert beträchtliche Investitionen.
Nach Notartermin, Satzungserstellung und IHK-Genehmigung folgen weitere Schritte – Versicherungen, Steueranmeldung etc. Erst dann kann man im Heimatland das Visum beantragen und Behörden überzeugen, dass die Präsenz in Deutschland unabdingbar für das Geschäft ist.
Einfacher ist es, zunächst über ein anderes Visum (z.B. Jobsuche) einzureisen und das Unternehmen erst nach der Ansiedlung zu gründen.
Voraussetzungen für das Freiberufler-Visum in Deutschland:
Berufszulassung
Für reglementierte Berufe (z.B. Medizin, Architektur) ist eine Anerkennung nötig (über Anabin, ZAB oder Kammern wie die Ärztekammer).
Verträge mit deutschen Auftraggebern
Mindestens 2–3 Langzeitverträge (6+ Monate) mit deutschen Firmen (bevorzugt) oder Institutionen.
Privatkunden (z.B. Nachhilfe) gelten als schwächer—ergänzen Sie diese mit mindestens einem Unternehmensvertrag (z.B. Sprachschule für Lehrer).
Absichtserklärungen (falls noch keine Verträge vorliegen) müssen Projektumfang, Dauer und Vergütung detailliert beschreiben.
Finanzplan
Eine Aufstellung der:
Lebenshaltungskosten (Miete, Essen, Transport)
Geschäftsausgaben (Steuern, Versicherungen, Marketing)
Prognostizierten Einnahmen (müssen Gewinn zeigen)
Ziel: Nachweis, dass Sie keine Sozialhilfe benötigen.
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Geschäfts-Aufenthaltserlaubnisse
Freiberufler-Visa
Dokumentenerstellung (inkl. Businesspläne)
Unsere Leistungen:
Fachberatung – Alle rechtlichen Anforderungen verständlich erklärt.
Dokumenten-Check – Maßgeschneiderte Unterlagen für Behörden.
Umzugsplanung – Vollständige Begleitung, damit Sie sich auf den Neustart konzentrieren können.