Ausländische Personen müssen beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses eine Steuer für den Übergang in das Eigentum zahlen. Für leasehold-Zonen beträgt er 1,1% des Objektpreises, für freehold-Zonen 2%. In gegenseitiger Absprache kann der Käufer die Steuer gleichmäßig mit dem Verkäufer verteilen. Wenn die Wohnung während der Bauphase oder der Inbetriebnahme im Haus gekauft wird, wird zusätzlich eine Reparatursteuer gezahlt.