Zu verkaufen: umweltbewusstes Abfallwirtschaftsunternehmen (Kunststoff-, Papier- und Kartonverpackungen, Folie, Nylon, Glas) in Bosnien und Herzegowina mit allen notwendigen Geräten und Immobilien. Es wurden langfristige Verträge mit Verbrauchern unterzeichnet. Verarbeitet und lagert Abfälle in Höhe von 4.000 Tonnen pro Jahr. Verkaufsgrund: Ruhestand des Eigentümers.
Warum ein Unternehmen in Bosnien und Herzegowina eröffnen? In Bosnien und Herzegowina unterliegt ein Unternehmer nur der Höchststeuer, nämlich 10 % Steuer auf verdiente 100.000 Euro. In Bosnien und Herzegowina gilt außerdem eine allgemeine Steuerbefreiung von 60.000 Euro. Dies bedeutet, dass Sie auf die ersten 60.000 Euro Gewinn nicht einmal 10 % Steuer zahlen. Wenn Sie also über ein bosnisches Unternehmen Geschäfte machen, sparen Sie 50 Prozent Ihres hart verdienten Geldes, was in diesem Fall 50.000 Euro sind.
Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Gründung eines Unternehmens in Bosnien und Herzegowina. Wir können auch eine Arbeitserlaubnis für Sie arrangieren, wenn Sie Mitarbeiter eines bosnischen Unternehmens werden möchten. Nach bosnischem Recht ist niemand verpflichtet, für das Unternehmen zu arbeiten, aber der Geschäftsführer des Unternehmens kann alle Tätigkeiten wie die Rechnungsstellung und die Unterzeichnung von Verträgen auf der Grundlage einer Managementvereinbarung durchführen. Dies bedeutet, dass Sie für keinen Mitarbeiter des bosnischen Unternehmens Beiträge zahlen müssen. Wir bieten auch steuerliche und rechtliche Unterstützung in Bosnien.
Wir organisieren die Gründung eines Unternehmens in Bosnien und Herzegowina (d.o.o.) innerhalb von 10 Tagen nach Unterzeichnung Ihrer Vollmacht. Wir organisieren auch den Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt für Sie und teilen Ihnen den Standort Ihres Unternehmens in Bosnien und Herzegowina mit.
Es sollte betont werden, dass Bosnien und Herzegowina nicht auf der Liste der Steueroasen steht (Liste der vom Finanzministerium geführten Quellensteuern).
Es sollte auch betont werden, dass der Mindestlohn in Bosnien und Herzegowina 250 EUR (brutto) beträgt, sodass die Beiträge für einen Arbeitnehmer mit Mindestlohn 100 EUR betragen.
Bosnien und Herzegowina ist weder Mitglied der Europäischen Union noch Vertragspartei des OECD-Übereinkommens über den Austausch von Daten über Banktransaktionen und Bankkontoinhaber in Bosnien und Herzegowina. Bosnien und Herzegowina gibt keine Informationen über bosnische juristische Personen an die EU-Steuerbehörden weiter. Es gibt auch kein Gesetz über die Herkunft von Vermögenswerten im Land. Weder die EU-Behörden noch die bosnischen Steuerbehörden können bosnische Unternehmen und bosnische Einwohner nach der Herkunft ihrer Vermögenswerte befragen, da sie dafür keine Rechtsgrundlage haben.
Ein Firmeninhaber kann nach Zahlung einer 10%igen Einkommenssteuer ohne Einschränkungen Bargeld von seinem Firmenkonto bei bosnischen Banken abheben. Ein Unternehmer kann auch bei einer bosnischen Bank eine Bankkarte seines Unternehmens beantragen und so überall in Europa Bargeld (bis zu 5.000 Euro pro Tag) vom Konto eines bosnischen Unternehmens abheben, dessen Eigentümer/Geschäftsführer er ist.
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