Für den Erwerb von Zweitwohnungen ist ein Steuerbetrag von 3 % des Katasterwertes zu zahlen, für Erstwohnungen beträgt die Summe 25 %. Sie müssen außerdem eine Registrierungsgebühr zahlen (maximal 0,05 % des Objektwerts). Wenn die Wohnung mit Hilfe einer Agentur gekauft wurde, beträgt die Vermittlungsgebühr 2-4 % des Wohnungspreises.