Erbschaft von Eigentum und Immobilien in den VAE
Die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate lockt aktiv qualifizierte und wohlhabende Ausländer in das Land, indem sie verschiedene Prämien anbietet, darunter ein hohes Maß an Sicherheit, Lebensunterhalt und medizinischer Versorgung. Dank dieser Maßnahmen machen die Ureinwohner bereits heute nur noch ein Sechstel der Gesamtbevölkerung der Emirate aus. Ausländer dürfen Wohnungen erwerben, das Bankensystem des Landes nutzen und verschiedene Immobilien besitzen.
Doch trotz vieler Zugeständnisse bleiben die VAE ein muslimisches Land und in manchen Fällen sind lokale Gesetze untrennbar mit der religiösen Kultur verbunden. Dies gilt auch für die Regeln der Vermögensvererbung, die für Anhänger der örtlichen Religion und für Expats unterschiedlich sind.
In unserem Artikel werden wir die Auswirkungen des Scharia-Gesetzes auf die Erbschaft von Eigentum in den VAE sowie die Besonderheiten des Prozesses sowohl für Einwohner als auch für Ausländer untersuchen.
Merkmale der Vererbung in den VAE
In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) unterliegt das Erbrecht sowohl dem islamischen Recht (Scharia) als auch Sondergesetzen für Nicht-Muslime. Die Scharia-Erbordnung sieht eine Verteilung in vorgeschriebenen Anteilen unter Familienmitgliedern wie Ehegatten, Kindern, Eltern und anderen nahen Verwandten vor. Männer erhalten tendenziell einen größeren Erbanteil als Frauen. Auch Kinder und Eltern haben Anspruch auf das Erbe, die Verteilung hängt jedoch von der konkreten Familiensituation ab.
Bei der Erbschaft in den VAE geht es darum, die Schulden des Verstorbenen aus dem geerbten Vermögen zu begleichen. Das heißt, bevor die Erbschaft unter den Erben verteilt wird, müssen etwaige Bankdarlehen, Hypotheken, Stromrechnungen oder Steuern des Erblassers beglichen werden. Bei diesem Verfahren handelt es sich um sogenannte Testamentsvollstrecker oder gerichtlich bestellte Nachlassverwalter. Sie sammeln alle Informationen über die Schulden und Verpflichtungen des Verstorbenen. Anschließend nutzen sie das Vermögen des Nachlasses zur Tilgung. Erst nach vollständiger Begleichung der Gläubiger kann das verbleibende Vermögen testamentarisch oder gesetzlich auf die Erben übertragen werden.
Gleichzeitig ist es wichtig zu verstehen, dass die Erben nicht persönlich für die Schulden des Verstorbenen haften. Ihre Haftung ist auf den Wert der erhaltenen Erbschaft beschränkt. Das heißt, wenn mehr Schulden als Vermögen vorhanden sind, sind die Erben nicht verpflichtet, die Differenz aus ihren persönlichen Mitteln zu begleichen.
Muslime und Scharia-Regeln
Nach dem Scharia-Gesetz sind die Haupterben die nächsten Verwandten. Hat der Erblasser Geschwister, erfolgt die Verteilung der Anteile erst nach Befriedigung der Rechte der Ehegatten und Kinder. Erben können nur Personen sein, die mit dem Erblasser blutsverwandt oder verschwägert sind. Ihre Erbanteile verteilen sich wie folgt:
- Ehepartner. Sind Kinder vorhanden, erhält die Witwe 1/8 des Gesamterbes, sind keine direkten Erben (Kinder) vorhanden, so 1/4.
- Kinder. Söhne erhalten doppelt so viel wie Töchter. Sind die Erben beispielsweise ein Sohn und eine Tochter, erhält der Sohn 2/3 und die Tochter 1/3 des Erbes.
- Eltern. Die Mutter des Erblassers erhält 1/6, wenn direkte Erben vorhanden sind, und 1/3, wenn keine Erben vorhanden sind. Den Rest bekommt der Vater.
Sie können Eigentum vererben, Anteile jedoch nicht ändern. Ein Muslim kann mit einem Testament in den VAE nicht mehr als 1/3 des Vermögens verteilen – der Rest muss gemäß dem Scharia-Gesetz verteilt werden. Wenn das Testament Aussagen enthält, die der Scharia widersprechen, können diese vor Gericht angefochten werden. In diesem Fall treten die Zivilgesetze der VAE in Kraft. Das Gericht kann einen unabhängigen Sachverständigen mit der Beurteilung der finanziellen Situation der Parteien und der Vermögensverteilung beauftragen.
Erbschaft in den VAE für Nicht-Muslime
Für Nicht-Muslime gibt es ein Sondergesetz „Über den Personenstand“ (Bundesgesetz Nr. 41 von 2022), das Fragen der Erbschaft, Ehe, Scheidung und Vormundschaft regelt. Es gibt nicht-muslimischen Einwohnern der VAE die Möglichkeit, ihre Nachfolge in ihrem Testament selbst zu bestimmen.
Damit ein Testament rechtskräftig ist, muss es bei der entsprechenden Institution registriert werden (Dubai DIFC Courts, Abu Dhabi Judicial Department ADJD). Wenn ein Testament nicht eingetragen wird, kann die Erbschaft standardmäßig nach den VAE-Regeln erfolgen, die eine gleichmäßige Verteilung des Erbes zwischen Ehegatte und Kindern vorsehen.
Grundbestimmungen des Erbrechts für Nicht-Muslime:
- Möglichkeit der Anwendung der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Nicht-Muslime können wählen, nach welchem Recht ihr Eigentum verteilt wird – nach den Gesetzen der VAE oder des Landes ihrer Staatsbürgerschaft.
- Vorteile eines Testaments. Nicht-Muslime können ein Testament verfassen, das es ihnen erlaubt, ihr Eigentum auf jede beliebige Person zu übertragen, nicht nur auf die gesetzlich bestimmte Person.
- Vermögensaufteilung ohne Testament. Liegt kein Testament vor, wird das Vermögen des Nicht-Muslims wie folgt aufgeteilt: 50 % erbt der Ehegatte, die restlichen 50 % werden zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt, unabhängig vom Geschlecht.
Schwierigkeiten bei der Vermögensübertragung ohne Testament
Die Herausforderungen, Nein zu haben, variieren je nachdem, wie Sie der muslimischen Religion angehören. Das gesamte Eigentum eines muslimischen Erblassers wird gemäß den Regeln der Scharia verteilt, unabhängig von der Religion der Erben. Dies bedeutet, dass die Vermögensverteilung nach Geschlecht und Verwandtschaftsverhältnis erfolgt. Angehörige des Verstorbenen, die nach dem Scharia-Recht nicht als engste Angehörige gelten, können die Erbschaft nicht beanspruchen, auch wenn der Verstorbene sie im Testament erwähnen wollte.
Das Eigentum eines verstorbenen Expats, Ausländers oder Nicht-Muslims wird gemäß den im Bundesgesetz Nr. 41/2022 festgelegten Regeln verteilt. Die Hälfte des Erbes geht an den Ehegatten, der Rest wird zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt, unabhängig von ihrem Geschlecht. Sind keine Kinder vorhanden, wird das Vermögen zwischen den Eltern des Verstorbenen aufgeteilt.
Zusätzliche Schwierigkeiten:
- Inventar. Ohne ein Testament wird der Prozess der Inventarisierung der Vermögenswerte komplex, und ohne eine vollständige Auflistung durch den Erblasser kann es passieren, dass alle in den VAE befindlichen Vermögenswerte übersehen und nicht in die primäre Vermögensverteilung einbezogen werden. Werden solche Vermögenswerte später identifiziert oder gefunden, erfolgt ihre weitere Verteilung nur durch das Gericht.
- Sonstiges Eigentum. Wenn die Erbschaft Vermögenswerte außerhalb der VAE umfasst, unterliegt deren Verteilung den Gesetzen des Landes, in dem sie sich befinden. Bei erheblichen Unterschieden in den Gesetzen der Länder können jedoch zusätzliche Schwierigkeiten auftreten, beispielsweise bei der Identifizierung von Erben und deren Anteilen.
Verfahren zur Registrierung von Eigentumsrechten
Die Registrierung des Eigentums an geerbtem Eigentum in den VAE umfasst mehrere Phasen, von denen die wichtigste die gerichtliche Registrierung der Erbschaft ist. Hierzu können Sie die Dienste der Online-Plattform von Dubai Courts nutzen (Gerichte in Dubai) durch das System Intelligente Petitionen.
Nach der Registrierung müssen Sie Dokumente, einschließlich eines Testaments (sofern vorhanden), einer Sterbeurkunde, der Reisepässe der Erben und ihres Emirates-Ausweises (für Einwohner der VAE) in elektronischer Form hochladen. Das Gericht prüft die eingereichten Unterlagen und entscheidet über die Verteilung der Erbschaft. Gegen die Entscheidung kann beim Berufungsgericht Berufung eingelegt werden.
Phasen der Eigentumsregistrierung:
- Vorbereitung von Dokumenten. Für den Abschluss einer Erbschaft sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gerichtsentscheidung über die Verteilung der Erbschaft.
- Kopien der Reisepässe und des Emirates-Ausweises aller Erben.
- Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten, wenn sie außerhalb der VAE ausgestellt wurden.
- Bestätigung des Eigentums an der Immobilie.
- Registrierung von Eigentumsrechten. Nach Erhalt der Gerichtsentscheidung müssen sich die Erben an das Dubai Land Department wenden, um das Eigentum an der Immobilie registrieren zu lassen.
- Eigentumsübertragung auf den Namen der Erben. Im Falle einer Veräußerung oder Übertragung einer Liegenschaft müssen die Erben die Zustimmung des Anlageausschusses einholen. Nach Prüfung der Unterlagen und Zahlung der Gebühren wird den Erben ein elektronischer Eigentumsnachweis ausgestellt.
- Zahlung von Steuern und Gebühren. In den VAE gibt es keine Erbschaftssteuer, es fallen jedoch folgende Gebühren an:
- 1000 Dirham (272 $) – für die Registrierung jeder Immobilie.
- 250 Dirham (68 $) – für die Ausstellung einer Eigentumsbescheinigung.
- 10 Dirham (3 $) – innovative Gebühr für jedes Dokument.
- 4 % des Wertes der Immobilie wird als Gebühr für den Verkauf oder die Übertragung von Eigentum erhoben, auch bei der Erbschaft von Immobilien in den VAE (zu gleichen Teilen vom Verkäufer und Käufer bezahlt).
- 4.000 Dirham (1.090 $) + MwSt. – Gebühr für Partnerdienste für Immobilienwerte über 500.000 Dirham (136.135 $).
So erstellen Sie ein Testament für Immobilien in den VAE richtig
Die Erstellung eines Testaments für Immobilien steht nur Einwohnern der VAE mit einem Visum zur Bestätigung dieses Status zur Verfügung. Im Testamentstext sind die Erben und ihre Anteile sowie mögliche Bedingungen und Einschränkungen, beispielsweise der Wunsch, das Vermögen gemäß den Gesetzen des Herkunftslandes zu verteilen, klar angegeben.
Alle Dokumente, einschließlich des Textes des Testaments, müssen von einem in den VAE akkreditierten Übersetzer ins Arabische übersetzt werden. Das Testament muss beim Konsulat des Landes des Erblassers beglaubigt werden. Ohne dies wird es keine Rechtskraft haben. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Aufenthaltsvisum des Erblassers.
- Zwei Zertifikate von Muslimen, die die Echtheit des Testaments bestätigen.
- Ausweisdokumente des Erblassers und der Zeugen.
- Zahlen Sie eine Gebühr von 60 Dirham (17 $).
Fehler bei der Testamentserstellung:
- Keine Unterschrift. Das Testament muss vom Erblasser und den Zeugen unterzeichnet werden, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Unangemessene Zeugen. Zeugen müssen volljährig sein und kein Interesse an der Erbschaft haben.
- Fehlende notarielle Beglaubigung. In einigen Emiraten ist eine notarielle Beurkundung erforderlich, insbesondere wenn das Testament von einem Ausländer erstellt wurde.
- Falscher Wortlaut im Testament:
- „Mein Eigentum“ – ohne Angabe, was genau in diesem Begriff enthalten ist (Immobilien, Finanzanlagen etc.).
- „Gleich teilen“ – wenn nicht angegeben ist, zwischen wem aufgeteilt werden soll.
- „Ich lasse alles stehen“ – ohne nähere Angaben zum Umgang mit Schulden zu machen.
- „Ich verlasse meine Wohnung“ – ohne Angabe der Wohnung (bei mehreren).
Nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen wird das Testament beim Dubai Land Department oder vor Gericht registriert. Durch die Eintragung eines Testaments wird sichergestellt, dass die Immobilie ohne Komplikationen und Verzögerungen an die Erben weitergegeben wird.