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Novi Zagreb, Sv. Clara
Baugrundstück mit einer Fläche von 6.267 m2 in Zone „M“, städtebauliche Regelung 3.2.
Das Grundstück verfügt derzeit über keine Zufahrtsstraße, aber die GUP der Stadt Zagreb sieht einen Korridor vor, der das betreffende Grundstück teilweise abdeckt, und somit erhält das Grundstück eine Zufahrtsstraße.
Der UPU (Stadtentwicklungsplan) existiert noch nicht, es ist jedoch verpflichtend, diesen zu verabschieden.
Allgemeine Regeln:
- Bau des Straßennetzes, des Netzes öffentlicher Räume und Gebäude und der Anordnung unbebauter Flächen entsprechend
Stadtentwicklungsplan;
- Die Verabschiedung eines Stadtentwicklungsplans ist obligatorisch;
- Das Programm zur Erstellung eines Stadtentwicklungsplans legt die grundlegenden städtebaulichen Parameter fest
Raumnutzung, Nutzungsart und Anordnung der Flächen, entsprechend dem geplanten Zweck, öffentlich und
soziale Bedürfnisse unter Berücksichtigung der Werte und Besonderheiten des Gebiets, für das Stadtplanung durchgeführt wird
Arrangementplan;
- Es ist notwendig, in Gebieten, in denen mindestens 3 m² öffentliche Parkfläche pro Einwohner vorhanden sind, sicherzustellen
Der Wohnungsbau ist geplant, wenn der Grünanteil nicht in einer spezifischen städtebaulichen Regelung festgelegt ist, die für das jeweilige Gebiet gilt.
- in den Zonen öffentlicher Stadtgebiete - Themenzonen (Z4) können Gebäude für Kultur errichtet werden,
Freizeit-, Gastgewerbe- und religiöse Gebäude, mit der Bedingung, dass die Kinozone nicht größer als 0,2 ist, und Tiefgaragen
welches GBP nicht in die Berechnung einbezogen wird;
- Bis zur Verabschiedung des Stadtentwicklungsplans sind Eingriffe gemäß Artikel 104 dieser Bestimmungen möglich,
sofern in den Programmrichtlinien dieses Artikels nichts anderes festgelegt ist;
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Die Vermittlungsgebühr beträgt 2 % + MwSt.
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