In Bezug auf Bauvorschriften und Landentwicklungsindikatoren, in der Region mit 1U-P gekennzeichnet: 1) Das bestehende Gebäude mit der Möglichkeit der Rekonstruktion, Erweiterung und Aufbau kann beibehalten werden und Nutzungsänderungen unter Verwendung der in diesem Absatz festgelegten Parameter; 2. Der Standort ist zulässig: a Betriebsgebäude, einschließlich Tankstellen, b Produktionsgebäude, Lagerhallen und Lagerhallen, c Büro- und Verwaltungsgebäude, d Trägergebäude, e Garagen- und Geschäftsgebäude und die Welt, f technische Infrastrukturnetze und -einrichtungen, g Zugang, Zugang und Parkplätze, h Rückhaltebehälter, i Grün dekoriert; 3. Der Standort von Photovoltaikanlagen und Energiespeicheranlagen ausschließlich für die Nutzung von Stromversorgung von Anlagen in dem von dem Plan abgedeckten Gebiet; 4. Eine isolierende Grünbandvorrichtung ist nach der Zeichnung des Plans vorzuschreiben; 5. Landnutzungsindikatoren werden festgelegt: a Intensität der Aufbaustruktur: – maximal – 1,40, – minimal – 0,00, (b) maximaler Anteil der Gebäudefläche – 70%, (c) Mindestanteil biologisch aktiver Flächen – 10%; 6. die Regeln für den Bau: a maximale Höhe: – Betriebsgebäude, Produktionsgebäude, Lagerhallen, Lagerhallen, Bürogebäude Verwaltungs-, Garagen- und Weltgebäude — nicht mehr als 25,0 m, — Trägergebäude — nicht mehr als 6,0 m, — technologische Strukturen und Ausrüstung — nicht mehr als 25,0 m, — Photovoltaikanlagen und Energiespeicherung — nicht mehr als 5,0 m, (b) die Geometrie der Hauptdächerbereiche — alle; 7. Die Parameter der durch die Konsolidierung und Teilung der Immobilie erhaltenen Parzellen werden bestimmt: a Mindestfläche – 2500 m2, b Mindestvorderbreite – 18,0 m, c der Winkel der Begrenzungen gegenüber dem Straßengurt — von 75° bis 105°; 8. eine Mindestfläche von neu freigegebenen Bauparzellen von 2500 m2, ausgenommen Grundstücke für die Einrichtung technischer Infrastrukturnetze und -ausrüstung, Zugang und Zugang, Erweiterung der benachbarten Immobilien und Regulierung der Grenzen zwischen den Immobilien.