Der örtliche Bebauungsplan sieht den Bau einstöckiger Wohngebäude vor. Es ist möglich, ein Haus zu bauen, das größer ist als die umliegenden.
In der Umgebung gibt es Wohngebäude, Erholungsgebiete und eine ausgebaute Infrastruktur.
Das Grundstück ist frei von Gebäuden und bereit zur Bebauung.
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