Die Gebäudehöhe darf 9 m für Wohngebäude und 6 m für Nebengebäude nicht überschreiten.
Die zulässige Bebauungsintensität beträgt 0,05 bis 0,6 (bis zu 0,8 mit Keller), die maximale Bebauungsfläche beträgt 32 %, der Mindestanteil an Grünflächen beträgt 60 %. Es sind sowohl Satteldächer als auch Flachdächer für Garagen und Nebengebäude zulässig.
Das Grundstück ist Eigentum, was es ermöglicht, die Transaktion mithilfe eines Hypothekendarlehens zu formalisieren.
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