Der Bau sowohl eines einstöckigen als auch eines Doppelhauses ist zulässig. Auf dem Grundstück befindet sich ein Haus mit einer Gesamtfläche von 120 m² (Wohnfläche 95 m²), das entweder abgerissen oder einer größeren Reparatur unterzogen werden kann. Es gibt auch eine Garage und eine Werkstatt von 130 m².
In der Nähe gibt es Geschäfte, eine Schule, eine Kirche und Grünflächen.
]]>