U9-300. Grundstück in Kolasin
Verkauf Landbau in Kolasin mit einer Fläche von 1008 m2
Der Bau von landwirtschaftlichen Anlagen ist erlaubt:
• Wohngebäude (Hähnenkoops, Schweine, Kühe, Schafe, Ziegenhäuser),
• Wohnanlage: Sommerküche, Ölmühle, Sanitärpass, Selbstspeicherung.
• Rauchhäuser, Trockner, Bunker, Schuppen, Schuppen für Maschinen und Fahrzeuge, Lebensmittellager und Räumlichkeiten.
zur Fütterung von Nutztieren, Gewächshäusern, Baumschulen usw. bestimmt.
• Die Entfernung zwischen einem Wohnhaus und einem landwirtschaftlichen Gebäude beträgt mindestens 15 m.
• Die gegenseitigen Abstände der obigen landwirtschaftlichen Objekte hängen von der räumlichen Organisation der landwirtschaftlichen Werft ab.
• Es ist möglich, Gebäude aus Strohballen zu bauen, die geringe Baukosten gewährleisten,
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.