U9-300. Handlung in Kolasin
Zu verkaufen urbanisierte landwirtschaftliche Flächen in Kolasin mit einer Fläche von 1008 m2
Der Bau landwirtschaftlicher Anlagen ist erlaubt:
• Viehzuchtgebäude (Hühnerställe, Schweineställe, Kuhställe, Schafställe, Ziegenhäuser),
• Wohnanlage: Sommerküche, Ölmühle, Sanitärpass, Selbstlagerung.
• Räucherhäuser, Trockner, Bunker, Schuppen, Schuppen für Maschinen und Fahrzeuge, Lebensmittellager und Räumlichkeiten.
Zur Viehfütterung, Gewächshäusern, Baumschulen usw. bestimmt.
• Der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einem landwirtschaftlichen Gebäude beträgt mindestens 15 m.
• Gegenseitige Entfernungen der oben genannten landwirtschaftlichen Objekte hängen von der räumlichen Organisation des landwirtschaftlichen Hofes ab.
• Es ist möglich, Gebäude aus Strohballen zu bauen, was niedrige Baukosten gewährleistet
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.