Baugrundstück von 600 m2, mit Baugenehmigung, Gemeinde Marina, Vinišće.
Das Baugrundstück liegt in einem bebauten Baugebiet mit gemischter Nutzung (überwiegend Wohnen).Der Zweck des zukünftigen Gebäudes ist ein Familienwohnhaus, Stockwerke E=P+2.Neben dem Hauptzweckgebäude befinden sich auf dem Grundstück auch zwei Nebengebäude:- Garage- Außenschwimmbad mit erdverlegten zugehörigen Technikräumen - Maschinenraum,Kompensations- und NeutralisierungspoolNebengebäude sind sowohl untereinander als auch vom Hauptnutzungsgebäude baulich erweitert.Jedes Gebäude ist freistehend.Das Erdgeschoss des Wohnhauses besteht aus einem Eingangsbereich mit angeschlossener Garderobe und Toilette, vertikalen Kommunikationen sowie einem Wohnzimmer, einer Küche und einem Esszimmer. Der Kontakt zum Außenraum ist von allen Wohnräumen durch verglaste Wände möglich.Im offenen Bereich des Erdgeschosses ist ein außenliegendes, offenes Schwimmbad mit polygonalem Grundriss, maximale Maße 840 x 370 cm, geplant.Die Kommunikation mit den oberen Etagen erfolgt über eine Innentreppe und einen Aufzug.Im 1. Stock des Hauses befinden sich ein Hauswirtschaftsraum sowie zwei Schlafzimmer mit angeschlossenen Badezimmern und Kleiderschränken, die beide Zugang zum Südwestbalkon haben.Im 2. Stock des Hauses gibt es eine Terrasse im Nordosten, sowie zwei Schlafzimmer mit angeschlossenen Badezimmern und Kleiderschränken, die beide Zugang zum Südwestbalkon haben.
Das Dach des Gebäudes dient ausschließlich der technischen Wartung und/oder Reparatur von Dachschichten, Blitzschutzinstallationen usw.
Das Baugrundstück hat eine regelmäßige, rechteckige Form mit einer Fläche von 605 m2, wird auf der Südwestseite durch eine Straße begrenzt und verfügt über zwei bebaute Baugrundstücke (Südost- und Nordwestseite). Das Gelände fällt von Nordosten nach Südwesten mit einer Neigung von 35 % ab. Der Höhenunterschied zwischen der Nordost- und Südwestgrenze des Grundstücks beträgt mehr als 13 Meter.
Die Autozufahrt und der Hauptfußgängerzugang zum Grundstück sind von Südwesten aus geplant. Der Höhenunterschied am Boden wird durch eine Außentreppe neben dem Gebäude überwunden.Das projektgemäße Wohnhaus (Hauptzweckgebäude) ist in Nordost-Südwest-Richtung platziert.Das Gebäude hat 3 Stockwerke (G+2) und die höchste Höhe vom fertig begrünten Gelände neben dem Gebäude bis zum Gesims (obere Höhe der tragenden Struktur des letzten Stockwerks) beträgt 9,5 m. Es folgen Nebengebäude und Grünterrassen das natürliche Gelände in einer Kaskade. Die maximale Höhe des Zweckgebäudes beträgt 9,5 m (erlaubt sind max. 9,5 m). Die lichte Höhe des Erdgeschosses des Wohngebäudes beträgt im höchsten Teil 2,69 m und im niedrigsten Teil 2,34 m. Die lichte Höhe des 1. und 2. Obergeschosses beträgt 2,60 m.Die lichte Höhe in der Garage beträgt 2,40 m. Das Abschlussgeschoss bildet ein flaches, unpassierbares Dach.
Die Mindestabstände der geplanten Gebäude von der Grundstücksgrenze betragen:HAUPTZWECKGEBÄUDE- 4,86 m von der Grenze auf der Nordseite entfernt- 3,73 m von der Grenze auf der Westseite entfernt- 3,01 m von der Grenze auf der Ostseite entferntNEBENGEBÄUDE - GARAGE- 5,30 m von der Grenze auf der Südwestseite entfernt- 1,44 m von der Grenze auf der Nordwestseite entferntNEBENGEBÄUDE - SCHWIMMBAD MIT ZUGEHÖRIGEN NEBENRÄUMEN- 4,19 m von der Grenze auf der Westseite entfernt- 3,08 m von der Grenze auf der Ostseite entfernt
Die Höhe des Straßenzauns darf maximal 1,5 m betragen, wobei der untere Teil 1,0 m hoch aus Vollmaterial und der andere obere Teil transparent oder in Form einer grünen Hecke besteht. In Ausnahmefällen kann die Höhe des Straßenzauns höher sein, wenn dies für den Schutz des Gebäudes, seine Nutzung oder im Einklang mit den angrenzenden Parzellen, d. h. der traditionellen Bauweise, erforderlich ist.Die Höhe des Zauns zwischen benachbarten Parzellen darf, gemessen ab der Höhe des endgültig begrünten Geländes, maximal 2,0 m betragen.Die maximale Höhe der Stützmauer darf maximal 3,0 m betragen. Bei Geländen, die steiler als 20 % sind, darf die Höhe der Stützmauer bis zu 4,0 m betragen. Ist das natürliche Gelände in Form von Kaskaden ausgebildet, ist die Die Höhe jeder Kaskade darf 3,5 m nicht überschreiten und ihre Mindesthöhe beträgt 3,5 m. Der Abstand sollte 2,0 m betragen.Die Umgebung des Gebäudes wird so gestaltet, dass eine größtmögliche Grünfläche rund um das Gebäude eingeplant wird und dieses mit einheimischen Pflanzen und Bäumen begrünt wird. Beim Bau des Gebäudes und der Umgebung (Stützmauern, Terrassen etc.) ist die Verwendung natürlicher Materialien geplant.Das Projekt sieht 191,2 m2 Grünfläche auf dem Grundstück vor, also 32 % des Baugrundstücks. Es ist geplant, den Parkplatz vor der Garage mit Betonhohlsteinen zu pflastern.
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