www.biliskov.com ID: 14117
Unterwelt, Remet
Baugrundstück mit einer der schönsten Aussichten auf die Stadt Zagreb mit einer Gesamtfläche von 1.880 m2.
Die Hälfte des Grundstücks liegt in der grünen Zone „Z“, die andere Hälfte in der Wohnzone „S“, für die die Stadtregel 2.2 gilt.
Auf dem oberen Teil des Grundstücks steht derzeit ein kleines Holzhaus mit allen Strom-, Wasser-, Gas- und Abwasseranschlüssen, während sich im unteren Teil des Grundstücks ein Garten mit Obstbäumen befindet.
Das Grundstück hat ein leichtes Gefälle von ca. 6 % von der Straße, je nach Tiefe des Grundstücks. Das Grundstück ist 20m*65m groß.
Detaillierte Regeln
a) im Wohn- und Mischgebiet:- Bau freistehender und halbgebauter Gebäude, die ausschließlich als Ergänzung zur bestehenden Bautypologie errichtet werden;
- die kleinste Fläche des Baugrundstücks beträgt 600 m2;
- die maximale bebaute Fläche des Baugrundstücks beträgt 30 %;
- das größte GBP 400 m2 für freistehende Gebäude und 300 m2 für halbfertige Gebäude;
- der höchste Ki 0,6;
- Das kleinste natürliche Gelände beträgt 40 % der Fläche des Baugrundstücks und es ist nicht möglich, es im Rahmen der Erweiterungsreservierung der bestehenden Straße zu planen.
- die maximale Höhe beträgt drei Stockwerke über dem Boden, wobei das dritte Stockwerk die Form eines Dachbodens oder eines zurückgesetzten Stockwerks hat;
- mindestens 2 PGM/1 Wohnung, mit obligatorischem Abstellen von Fahrzeugen auf dem Baugrundstück (50 % im Hauptgebäude oder in einer separaten Garage, nicht im Rahmen der Verlängerung der bestehenden Straße), andere Zwecke gemäß den Normen;
- Nebengebäude liegen hinter der Baurichtung des Hauptgebäudes, ausnahmsweise in steilem Gelände kann die Garage auf der Randlinie des Reservats der Straßenverlängerung gebaut werden, also auf der Regulierungslinie, wenn für die Straße keine Erweiterung geplant ist oder es ist nicht erforderlich, eine Verlängerung vorzunehmen;
- der Abstand der Baurichtung des Hauptgebäudes von der Grenzlinie des Vorbehalts der Straßenerweiterung oder von der Regulierungslinie, wenn für die Straße keine Erweiterung geplant oder erforderlich ist, mindestens 5,0 m, in Ausnahmefällen kann er auch geringer sein entsprechend der durchgehenden Baurichtung der Bestandsgebäude;
- der kleinste Abstand des Gebäudes von der Grenze des angrenzenden Baugrundstücks beträgt 3,0 m;
- Die Begrünung des Vorgartens ist obligatorisch;
- Die Rekonstruktion und der Bau neuer Gebäude anstelle bestehender Gebäude auf Grundstücken, die gleich oder größer als die vorgeschriebenen sind, erfolgt gemäß den Regeln für den Neubau, wobei die bestehenden Parameter, die größer als die vorgeschriebenen sind, beibehalten werden können, jedoch ohne Elevation;
- Rekonstruktion und Errichtung neuer Gebäude anstelle bestehender Gebäude und Interpolation auf Baugrundstücken mit einer Größe von weniger als 600 m2, mit der Bedingung, dass der Nutzbarkeitskoeffizient bis zu 0,6 beträgt, der höchsten Höhe von drei oberirdischen Stockwerken, wobei das dritte Stockwerk als solche ausgelegt ist B. einem Dachgeschoss oder einem Zwischengeschoss, beträgt der Abstand des Gebäudes von der Grenze zwischen benachbarten Baugrundstücken in der Regel 3,0 m, in Ausnahmefällen weniger, jedoch nicht weniger als 1,0 m, wenn es sich bei dem bestehenden Gebäude um ein Halb- oder Einbaugebäude handelt und das neue Gebäude anstelle des bestehenden Gebäudes kann wie das bestehende sein, mindestens 1 PGM/1 Wohnung, mit obligatorischem Parken von Fahrzeugen auf dem Baugrundstück (nicht innerhalb des Reservats der Erweiterung der bestehenden Straße und 50 % im Garage); Bei der Rekonstruktion, dem Ersatz und dem Bau neuer Gebäude anstelle der bestehenden können die bestehende Höhe und die Höhe, die über die vorgeschriebenen hinausgeht, beibehalten werden, jedoch ohne Erhöhung; andere Standortbedingungen sind nicht beschränkt;
Dokumentation: Ordentlich
Standortinformationen: auf Anfrage erhältlich
Preis: 330.000 €
Die Vermittlungsgebühr beträgt 2 % + MwSt.