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Gornja Kustošija
Baugrundstück von 1.971 m2 mit einem vor 1968 erbauten Haus zum Wiederaufbau.
Das Grundstück liegt in der Zone „S“, Stadtordnung 2.2.
Das Gelände ist flach und eignet sich sehr gut für Bauarbeiten, was in ähnlichen Gebieten selten vorkommt.
Es besteht auch die Möglichkeit, das Grundstück in mehrere Parzellen zu unterteilen und mehrere Gebäude zu errichten (es ist notwendig, die Möglichkeiten mit dem Planer zu klären, da es sich um eine Zufahrtsstraße handelt).
Detaillierte Regeln:
a) im Wohn- und Mischgebiet:- Bau von freistehenden und halbeingebauten Gebäuden, die ausschließlich als Ergänzung zum bestehenden Gebäude errichtet werden
Bautypologien;
- Die kleinste Fläche des Baugrundstücks beträgt 600 m2
- die maximale bebaute Fläche des Baugrundstücks beträgt 30 %;
- das größte GBP 400 m2 für freistehende Gebäude und 300 m2 für halbfertige Gebäude;
- der höchste Ki 0,6;
- Das kleinste natürliche Gelände beträgt 40 % der Fläche des Baugrundstücks und es ist nicht möglich, es im Rahmen der Erweiterungsreservierung der bestehenden Straße zu planen.
- die maximale Höhe beträgt drei Stockwerke über dem Boden, wobei das dritte Stockwerk die Form eines Dachbodens oder eines zurückgesetzten Stockwerks hat;
- mindestens 2 PGM/1 Wohnung, mit obligatorischem Abstellen von Fahrzeugen auf dem Baugrundstück (50 % im Hauptgebäude bzw
in einer separaten Garage, nicht im Rahmen der Verlängerung der bestehenden Straße), sonstige Nutzungen gem
Normen;
- Nebengebäude liegen hinter der Baurichtung des Hauptgebäudes, ausnahmsweise gibt es in steilem Gelände eine Garage
kann auf der Grenzlinie des Straßenerweiterungsreservats oder auf der Regulierungslinie für die Straße errichtet werden
Erweiterung ist nicht geplant oder notwendig;
- der Abstand der Baurichtung des Hauptgebäudes von der Grenzlinie des Reservats der Straßenerweiterung, d. h
von der Regellinie, wenn für die Straße keine Verlängerung vorgesehen ist oder eine Verlängerung nicht erforderlich ist, mindestens 5,0 m,
In Ausnahmefällen kann es entsprechend der durchgehenden Baurichtung bestehender Gebäude auch weniger sein;
- der kleinste Abstand des Gebäudes von der Grenze des angrenzenden Baugrundstücks beträgt 3,0 m;
- Rekonstruktion und Errichtung neuer Gebäude anstelle bestehender Gebäude und Interpolation auf Baugrundstücken mit einer Größe von weniger als 600 m2, mit der Bedingung, dass der Nutzbarkeitskoeffizient bis zu 0,6 beträgt, der höchsten Höhe von drei oberirdischen Stockwerken, wobei das dritte Stockwerk als solche ausgelegt ist Bei einem Dachgeschoss oder einem Zwischengeschoss beträgt der Abstand des Gebäudes von der Grenze zwischen benachbarten Baugrundstücken in der Regel 3,0 m, in Ausnahmefällen weniger, jedoch nicht weniger als 1,0 m, wenn es sich bei dem bestehenden Gebäude um ein Halb- oder Einbaugebäude handelt Das neue Gebäude anstelle des bestehenden Gebäudes kann wie das bestehende Gebäude sein, mindestens 1 PGM/1 Wohnung, mit obligatorischem Parken von Fahrzeugen auf dem Baugrundstück (nicht innerhalb der Reservierung der Erweiterung der bestehenden Straße und 50 % in der Garage). );
Preis: 220.000,00 EUR
Die Vermittlungsgebühr beträgt 2 % + MwSt.