Beschreibung der Immobilie
Angebot nur auf EstateStreet! LAGE und GRUNDSTÜCK:
Ruda Śląska | Kochłowice | Straße Barbara
Grundstück Nr. 1983/169
Fläche: 820 m2
Versorgungseinrichtungen wie: Strom, Stadtwasser, Gas, Kanalisation auf dem Grundstück oder entlang der Straße. Das Grundstück hat Zugang zu einer öffentlichen Straße über das Gemeindegrundstück Nr. 1772/169. Im örtlichen Bebauungsplan ist das Gebiet mit dem Symbol 25 MNI gekennzeichnet, d. h.:
"
§ 7. 1.Für Einfamilienhausbebauung sind in der Planzeichnung mit Symbolen gekennzeichnete Gebiete aus
1-MNI bis 123-MNI ist etabliert:
1) Hauptzweck:
a) Einfamilienhaussiedlung,
2) zusätzlicher Zweck: in Bereichen von 1-MNI bis 80-MNI, von 104-MNI bis 123-MNI - Entwicklung
Dienstleistungen im Dienstleistungsbereich: Einzelhandel, Gesundheitswesen, Bildung, Verwaltungsdienstleistungen (wie z.B
wie zum Beispiel: Büro, Finanzen, Recht, Versicherungen, Tourismus, Informationen, Werbeaktivitäten,
Immobilienmarktdienstleistungen etc.) und kleine handwerkliche Tätigkeiten und Dienstleistungen (z. B. Reparaturen).
Persönliche und Haushaltsgegenstände, Friseure, Kosmetik, Schuhmacher, Schneider,
(Fotografie, Glasherstellung, Kunst, Wäschereien usw.) – zusammen mit dem bestehenden oder geplanten umgesetzt
Hauptzweckfunktion.
2.Folgende Parameter und Indikatoren für die Entwicklung und Flächenentwicklung werden festgelegt:
1) maximale Bebauungsfläche – 50 % der Baugrundstücksfläche,
2) minimale biologisch aktive Fläche – 30 % der Baugrundstücksfläche,
4) Höhe der Gebäude:
a) maximale Höhe von Wohn-, Wohn- und Gewerbegebäuden:
- 3 Stockwerke über dem Boden und nicht mehr als 11 m unter Berücksichtigung von Spiegelstrich 2,
- in den Bereichen 51-MNI, von 82-MNI bis 84-MNI, 122-MNI, 123-MNI - 2 oberirdische Stockwerke
und nicht mehr als 9 m,
b) maximale Höhe von Nebengebäuden, Nebengebäuden, Garagen, Unterständen – 1 Stockwerk
über der Erde und nicht mehr als 6 m,
5) Dachgeometrie:
- Ein-, Sattel- oder Mehrschrägdächer mit Dachneigungen bis zu 45° und Dächern
flach, unter Berücksichtigung von Spiegelstrich 2,
- in den Bereichen 51-MNI, 82-MNI bis 84-MNI, 122-MNI, 123-MNI - Flachdächer.
3. Für die in Abs. 1 genannten Flächen gelten unpassierbare und verbindliche Baulinien
Die in Kapitel 3 § 42 Abs. 3 genannten Beschlüsse.
4.Für die in Abschnitt 1 genannten Bereiche ist Folgendes verboten:
1) Standort der Tankstellen für flüssige Brennstoffe,
2) Standort der Funktionen im Bereich Fahrzeugservice und -reparatur, Regenerierung und Reparatur von Autoteilen,
Autohäuser,
3) Standort von Zimmerei-, Steinmetz- und Schlosserwerkstätten,
4) Standort der Sammelgaragen.
5. Für die in Abschnitt 1 genannten Bereiche gilt die Verordnung:
1) Verwendung von Dachmaterialien: Keramik- oder Betonziegel, Metallziegel, Blech,
oder anderes Material, das Dachziegel imitiert; bei Flachdächern können auch andere Materialien verwendet werden
Materialien,
Amtsblatt der Woiwodschaft Schlesien – 8 – Pos. 6405
2) Verwendung von Dacheindeckungsfarben: Braun-, Grau-, Schwarz- und Rottöne.
6. Für die in Abschnitt 1 genannten Bereiche ist Folgendes zulässig:
1) Standort von Nebengebäuden, Wirtschaftsgebäuden, Garagen, Schuppen in einer Menge von nicht mehr als 10 %
Fläche des Baugrundstücks,
PREIS:
303.400 PLN, d. h. 370 PLN/m2
Jetzt verfügbar! Ich empfehle und lade Sie für weitere Informationen ein.KONTAKT:
Michał Martosz
796 795 634
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Detaillierte Informationen zum Angebot und nicht auf Websites veröffentlichten Immobilien finden Sie unter:
www.estatestreet.pl
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Veröffentlicht: 21.03.24
Aktualisiert: 26.04.24