A4,2 MW/U Der Plan legt die Nutzung von Mehrfamilienwohngebieten und Dienstleistungen (MW/U) fest: (1) In den MW/U-Gebieten soll der Plan festgelegt werden (a) Die Erhaltung und Entwicklung der Mehrfamilienhausfunktion – der Mehrfamilienhausbebauung; (b) die Erhaltung und Entwicklung von –-Servicefunktionen kommerzieller Serviceentwicklungen (außer Stationen Benzin, Gastronomie, Handwerk, Büros, Verwaltung, Finanzdienstleistungen, Kommunikation und Post, Kultur, Bildungs- und Gesundheits- und Sozialdienste. 2) In den MW/U-Gebieten ermöglicht der Plan die Entwicklung kollektiver Wohnungsfunktionen im Bereich Hotels und Pensionen. 3) Auf MW-Standorten schließt der Plan die Lokalisierung eines aus. (a) kollektive Wohnfunktionen mit Ausnahme der in Nummer 2 genannten und Wohnbebauung Einfamilienhaus; (b) andere als die unter Punkt 1 genannten Dienstfunktionen; (c) belastende Dienstleistungen sowie belastende Einrichtungen und Geräte, deren Belastung über die Grenzen hinausgeht Lage. – plan bestimmt den Ort der Neubebauung bzw Umgestaltung Gebäude, die in der Planzeichnung für angegeben sind Transformationen; Der –-Plan ermöglicht die Erhaltung und Renovierung von Gebäuden Angezeigt am Planzeichnung, die transformiert werden soll; Der –-Plan sieht die Einrichtung von Tiefgaragenplätzen unter vor Neu Bauten; Gebäudeabmessungen: – Mindestbauhöhe – 6 m – Maximale Bauhöhe – 20 m – Mindestanzahl an Etagen – 2 – Maximale Anzahl Stockwerke – 6 – Maximale Entwicklungsintensität auf Grundstück – 3.0