A4.2 MW/U Der Plan definiert die Verwendung von Mehrfamilienhäusern und -diensten (MW/U): 1) In MW/U-Gebieten wird der Plan a) die Erhaltung und Entwicklung der Funktion des Mehrfamilienhauses – Mehrfamilienhaus; (b) die Erhaltung und Entwicklung von Servicefunktionen – Handelsdienstgebäude (außer Stationen) Gas), Gastronomie, Handwerk, Büros, Verwaltung, Finanzdienstleistungen, Kommunikation und Postamt, Kultur, Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen. 2) In MW/U-Bereichen ermöglicht der Plan die Entwicklung von kollektiven Wohnungsfunktionen im Bereich der Hotels und Renten. 3) In MW schließt der Plan Standort von: a) kollektive Wohnungsfunktionen außer den in Nummer 2 genannten und Wohngebäuden Einzelfamilie; b) andere Dienstfunktionen als die unter Nummer 1 genannten; c) obsoleszierende Dienstleistungen und Einrichtungen, deren Obsoleszenz über Grenzen hinausreicht Standort. – der Plan bestimmt den Standort des neuen Gebäudes oder Wiederaufbau Gebäude, die in der Zeichnung des Plans angegeben sind Transformationen; – Plan ermöglicht Gebäudewartung und Renovierung angegeben Erstellung des Plans zur Umstellung; – Plan setzt die Umsetzung der Tiefgarage unter neue Gebäude, Baumaße: – Mindestbauhöhe – 6 m – Maximale Bauhöhe – 20 m – Mindestanzahl an Stockwerken – 2. – Maximale Anzahl der Stockwerke – 6 – Maximale Gebäudeintensität auf dem Grundstück — L 347 vom 20.12.2013, S. 1).