Die Steuer für den Erwerb von Immobilien ist nicht vorgesehen. Aber es muss in Zukunft für das Land bezahlt werden, auf dem das Objekt steht. Der Wert der Steuer beträgt 0,1-2,5% des Wohnungspreises.
Beim Kauf wird nur eine Stempelgebühr bezahlt. Seine Größe überschreitet 0,04% des Katasterwertes des Objekts nicht.