Grundstück 1 210 m² Kostrzyn, Polen

Kostrzyn, Polen, gmina Wysmierzyce
Archivpreis Preis auf Anfrage
Verkauft oder veraltet
Aktualisiert: 23.08.24

Standort

Grundstück: Polen
Region / Bundesland: Woiwodschaft Masowien
Nachbarschaft: Białobrzegi County
Stadt: gmina Wysmierzyce
Dorf: Kostrzyn

Angaben zu den Wohnungen

Gesamt fläche: 1 210 m²

Beschreibung

Ich empfehle ein Gewerbe- und Wohngrundstück zum Verkauf. Perfekter Standort für Handel/Dienstleistungen/Lager mit der Möglichkeit, ein Wohngebäude für den Geschäftsinhaber zu errichten. Ein idealer Ort für eine Kinderkrippe, einen Kindergarten oder eine Autowerkstatt. Ein 1.210 m² großes Grundstück in Kostrzyn Wielkopolski im Bezirk Andrzejewo auf der Südseite der Eisenbahnlinie. In einer Entfernung von 200 m gibt es einen unterirdischen Durchgang zum Bahnhof Kostrzyn Wielkopolski, der an der Bahnstrecke von Berlin über Posen nach Warschau liegt. Etwa 450 m entfernt verläuft ein unterirdischer Tunnel unter den Bahngleisen, der den südlichen Teil mit dem nördlichen Teil von Kostrzyn verbindet – gute Anbindung an die Nationalstraße 92 und die S5-Strecke. Verfügbare Versorgungseinrichtungen: • Gas, Strom auf der Straße • Wasser, Abwasser – Möglichkeit der Anbindung des Grundstücks über eine Straße durch die Gemeinde. Die im örtlichen Raumordnungsplan vorgesehene Nutzung des Grundstücks sind in der Planzeichnung mit AG-Symbolen gekennzeichnete Gewerbegebiete , mit dem Hauptzweck für Service- und Produktionsanlagen, Handwerk und Lager. Zulässige Nutzungen können sein: • Wohnzwecke für den Eigentümer oder Verwalter des Gebiets, • kommerzielle Dienstleistungen, • KD-Zufahrtsstraße, entsprechend der in der Planzeichnung eingezeichneten zulässigen Abgrenzungslinie. Diese Bereiche können in kleinere Bereiche unterteilt werden, sofern die Die Vorderseite des Grundstücks ist mindestens 25 m breit und bietet von den geteilten Grundstücken aus direkten Zugang zu einer öffentlichen Straße. In den im Abschnitt genannten Bereichen Gemäß Abs. 1 werden folgende Bebauungsregeln und architektonische Bedingungen festgelegt: • Zusätzlich zur unpassierbaren Baulinie wird die unpassierbare Baulinie von Wohngebäuden auf der Bahnseite festgelegt. Der Abstand zwischen den Baufluchtlinien von Wohngebäuden gemäß Planzeichnung, • Primärnutzungsanlagen müssen folgende Bedingungen erfüllen: a) maximale Gebäudehöhe vom Erdgeschoss bis zum höchsten Punkt des Gebäudes bis zu 12 m. Höhere technische Elemente sind zulässig, jedoch nicht höher als 50 m über dem Boden, b) der Abstand zwischen Gebäuden und technischen Infrastrukturleitungen ist einzuhalten, einschließlich der technischen Zone von der Gasleitung, die sich aus den geltenden Vorschriften ergibt. Die Wohnfunktion für den Eigentümer bzw Die Bewirtschaftung des Gebiets kann unter Einhaltung der folgenden Bedingungen umgesetzt werden: 1) Zusätzlich zur unpassierbaren Baulinie wird eine unpassierbare Bauerschließungslinie für Wohngebiete von der Eisenbahnseite aus eingerichtet. Abstände der Erschließungslinien von Wohngebäuden gemäß Planzeichnung, 2) Hauptzweckanlagen müssen die Erschließungsabstände von technischen Infrastrukturkabeln einhalten, die sich aus den geltenden Vorschriften ergeben, 3) Dienstleistungsgebäude sollten als freistehende Gebäude, als Ergänzungen angeordnet werden an Wohngebäuden oder an Grundstücksgrenzen, 4) Wirtschaftsgebäude oder Garagen sollten freistehend, an Wohngebäuden oder an Grundstücksgrenzen angebaut sein, 5) die Bebauungsfläche des Grundstücks darf 50 % nicht überschreiten ihrer Gesamtfläche müssen 6) Wohngebäude folgende Form haben: a) Sattel- oder Satteldächer mit einer Neigung von 20° bis 45°, gedeckt mit Dachziegeln oder dachziegelähnlichem Material, b) Gebäudehöhe: maximal bis 11,0 m vom Boden bis zum Dachfirst; zwei Etagen plus nutzbarem oder nicht nutzbarem Dachgeschoss, 7) Gewerbebauten mit einer Höhe von 1 Etage plus nutzbarem oder nicht nutzbarem Dachgeschoss mit Dächern ähnlich denen von Wohngebäuden, 8) Nebengebäude oder Garagen mit einer maximalen Höhe von bis zu 6,0 m vom Boden bis zum höchsten Punkt des Daches, 9) Auf dem Grundstück sind Stellplätze für die Pkw der Mitarbeiter und Servicekunden zu sichern, 10) Um angemessene akustische Standards zu gewährleisten, wird festgelegt, dass die zulässigen Geräuschpegel eingehalten werden in den im Abschnitt genannten Bereichen 1 sollte mit den diesbezüglich geltenden Bestimmungen im Einklang stehen. Aufgrund der Belästigung durch die Bahnstrecke ist bei Neubauten, die mit der Anwesenheit von Menschen verbunden sind, eine Schalldämmung der Trennwände in Gebäuden unter Berücksichtigung bauakustischer Standards erforderlich. Das Parken von Mitarbeitern und Kunden sollte auf dem Grundstück gesichert werden, um die Versiegelung des Geländes zu verringern. Es sollten durchlässige, durchbrochene Flächen verwendet werden. Ich empfehle! Attraktives Investitionsgrundstück zu einem sehr guten Preis.

Standort

Kostrzyn, Polen, gmina Wysmierzyce