Die Aufenthaltserlaubnis richtet sich an Bürger aus Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, die bereit sind, in die Wirtschaft oder das Finanzsystem Luxemburgs zu investieren.
Das Gesetz sieht vier Anlageoptionen vor:
€500.000 an ein bestehendes oder neues Unternehmen,
* ab 3 Mio. € an die Anlageverwaltungsstruktur
* oder ab 20 Millionen Euro Bankeinlage.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für drei Jahre ausgestellt und kann für die nächsten drei Jahre verlängert werden, während die Investition erhalten bleibt und die Bedingungen des Programms erfüllt werden.
Nach fünf Jahren legalem Daueraufenthalt kann der Investor den Status eines langfristig in der EU ansässigen Investors beantragen - ein Analogon zum Daueraufenthalt.
Kauf oder Leasing von Immobilien ist nicht die Grundlage für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für einen Investor.